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Solange Sie sich mit Ihrer Arbeit wohlfühlen, sollten Sie auch am Arbeitsleben teilhaben. Denn die täglichen Herausforderungen im Beruf fordern und fördern Sie gleichermaßen: Sie bleiben in Bewegung, treffen Menschen und trainieren so ganz nebenbei Ihr Gehirn. Es gibt aber auch ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten, wenn Sie mit MS arbeiten.

 Am Arbeitsleben teilnehmen

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Eine Berufstätigkeit kann viele positive Effekte mit sich bringen, dazu gehören auch:

  • Unabhängigkeit und ein selbstbestimmtes Leben

  • Anerkennung für vollbrachte Leistungen

  • die Motivation, sich der MS zu stellen

  • ein stärkeres Selbstbewusstsein

  • zunehmende Kraft und Motivation

Allerdings kann die Multiple Sklerose auch im Beruf manchmal eines ihrer tausend Gesichter zeigen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie beruflich nicht weiter aktiv sein können. Im Gegenteil: Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Sie dabei unterstützen sollen, möglichst lange mit MS arbeiten zu können.

Wenn Sie beispielsweise merken, dass eine Vollzeitstelle zu viel Kraft kostet, können Teilzeitstellen oder leichtere Tätigkeiten dazu beitragen, weiter im Berufsleben zu bleiben.

Mit dem Arbeitgeber über MS reden?

Gut zu wissen: Angestellte müssen den Arbeitgeber von sich aus nicht über eine chronische Erkrankung oder eine festgestellte Behinderung informieren. Weder in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, noch bei einem Vorstellungsgespräch.

Allerdings sind Sie verpflichtet, alle Fragen des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung oder Krankheit, soweit sie Ihre Arbeits- und Einsatzfähigkeit betreffen, wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein solcher Fall liegt u. a. vor, wenn Sie durch eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung sich oder andere in Gefahr bringen könnten. Das kann z. B. eine Sehstörung bei einem Maschinenführer oder Kraftfahrer sein. Wird dem Arbeitgeber solch eine wichtige Information vorenthalten, kann er den Arbeitsvertrag im Nachhinein anfechten.

Ein offenes Gespräch über das Arbeiten mit MS mit dem Chef oder der Chefin kann allerdings für beide Seiten vorteilhaft sein. Wenn Sie dies nicht allein angehen wollen, lassen Sie sich – soweit möglich – vom Schwerbehindertenvertreter Ihres Unternehmens beraten.

Hilfsmittel und entlastende Maßnahmen am Arbeitsplatz

Im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und eventuell mit Unterstützung des Betriebsrates oder Schwerbehindertenvertreters können Sie überlegen, wie Ihr Arbeitsplatz optimal an Ihre Bedürfnisse angepasst werden müsste. Dies kann mithilfe verschiedener Maßnahmen gelingen: z. B. Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen, Arbeitszeitverkürzung oder Anpassung der Aufgaben an Ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und vieles mehr.

Auch Ihr Arbeitgeber wird entlastet

Haben Sie kein schlechtes Gewissen, wenn Sie aufgrund Ihrer MS-Erkrankung besondere Anforderungen an Ihren Arbeitsplatz stellen müssen. Ihr Arbeitgeber kann zum Ausgleich Einarbeitungszuschüsse, Lohnzuschüsse (Minderleistungsausgleich) oder Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erhalten. Ebenso ist es ihm möglich, Hilfen für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Geräten oder Möbeln zu beantragen, die dem Behinderungsausgleich dienen (z. B. ein Großbildschirm für Sehbehinderte oder ein dienstlich notwendiger Rollstuhl).