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Hilfsmittel sind nach der Definition der Österreichischen Gesundheitskasse Gegenstände wie etwa ein Rollstuhl, die eingeschränkte Körperfunktionen unterstützen oder die Funktion von fehlenden Körperteilen übernehmen. Zusammen mit den sogenannten Heilbehelfen wie Inkontinenzeinlagen, die gemäß Definition zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes dienen, sind Hilfsmittel für Personen mit Multipler Sklerose (MS) wichtige Alltagshilfen. Sie tragen zur Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität bei.

Heilbehelfe und Hilfsmittel können den Alltag mit Multipler Sklerose erleichtern

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Die Multiple Sklerose ist die häufigste neurologische Erkrankung im jungen Erwachsenenalter, mit etwa 13.500 Betroffenen in Österreich. Die chronische Erkrankung tritt meist zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr erstmals in Erscheinung.

Bei der Multiplen Sklerose kann es im Krankheitsverlauf aufgrund fortschreitender Nervenschädigungen zu sehr unterschiedlichen Formen und Ausprägungen von Beeinträchtigungen kommen. Neben den ärztlichen Therapieoptionen bei MS stellen auch die Heilbehelfe und Hilfsmittel eine wichtige Säule dar, um die Lebensqualität und die Eigenständigkeit von Menschen mit Multipler Sklerose bestmöglich zu erhalten.

Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet werden. Manchmal ist auch die Bewilligung des zuständigen Krankenversicherungsträgers nötig. Bei verordneten Heilbehelfen und Hilfsmitteln gibt es einen Selbstbehalt, also einen selbst zu zahlenden Kostenanteil in Höhe von derzeit 10 Prozent (jedoch mindestens 39 Euro).

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Der Selbstbehalt entfällt in bestimmten Fällen:

  • Bei Minderjährigen unter 15 Jahren
  • Bei Kindern, für die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht (unabhängig vom Alter)
  • Bei Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind (jedoch müssen Personen, die aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze befreit sind, weiterhin einen Selbstbehalt zahlen)
  • Bei Hilfsmitteln, die im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation gewährt werden

Heilbehelfe und Hilfsmittel, die bei Multipler Sklerose zum Einsatz kommen

Die Multiple Sklerose wird auch als Krankheit mit den 1.000 Gesichtern bezeichnet, weil sich der Krankheitsverlauf und das Beschwerdebild bei jeder Patientin und jedem Patienten anders darstellen. Entsprechend vielfältig sind die Heilbehelfe und Hilfsmittel, die bei Menschen mit Multipler Sklerose entweder als Alltagshilfen, als Bestandteil der MS-Therapie und/oder im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation (Reha) zum Einsatz kommen können.

Beispiele für Hilfsmittel und Heilbehelfe bei Multipler Sklerose sind:

  • Alltagshilfen bei MS wie Sockenanziehhilfen, Greifzangen, angepasstes Besteck und Trinkhilfen 
  • Gegenstände zur Unterstützung der Mobilität wie Rollstuhl, Rollmobil, Gehstock und Unterarmgehstützen (Krücken), aber beispielsweise auch Fußschienen
  • Hilfsmittel für Wohnung und Haus, z. B. die Sitzgelegenheit für die Dusche und das Badewannenbrett für die tägliche Badhygiene
  • Inkontinenzhilfen bei Blasen- und/oder Darmfunktionsstörungen, insbesondere aufsaugende und geruchsbindende Einlagen

Ein Treppenlift und bauliche Maßnahmen wie eine barrierefreie Dusche zählen nicht zu den Heilbehelfen und Hilfsmitteln, sondern fallen in die Kategorie des pflegebedingten Umbaus von Wohnraum. In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Fördermaßnahmen. Über Zuschüsse und die Voraussetzungen dafür informieren die jeweiligen Behörden und Beratungsstellen. Eine Liste mit Kontaktdaten finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/Seite.210300.html.

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So kommen Patientinnen und Patienten mit MS an Alltagshilfen

Um bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln die Kostenübernahme zu erreichen, ist es wichtig, die folgenden Schritte einzuhalten:

  • Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, welcher Heilbehelf oder welches Hilfsmittel Ihren Alltag mit Multipler Sklerose erleichtern kann, und lassen Sie sich eine entsprechende Verordnung ausstellen.
  • Suchen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung mit dieser Verordnung einen berechtigten Fachbetrieb (Vertragspartner) auf, in der Regel ein Sanitätshaus, Optikerfachgeschäft oder Fachgeschäft für Hörgeräteakustik.

Hinweis: Ist für den Heilbehelf oder das Hilfsmittel die Bewilligung des zuständigen Krankenversicherungsträgers notwendig, kümmert sich darum normalerweise der Fachbetrieb. Gleiches gilt in der Regel bei tariflich nicht geregelten Heilbehelfen und Hilfsmitteln.

Generell lassen sich Heilbehelfe und Hilfsmittel auch bei Anbietern erwerben, die keine Vertragspartner der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind. Eine Kostenerstattung oder ein Kostenzuschuss kann beantragt werden, wenn die Anbieter dieselben Ausbildungs- und sonstigen Qualifikationserfordernisse nachweisen können, wie sie für die Vertragspartner gelten. Ob dies bei einem konkreten Anbieter der Fall ist, können Sie bei der Bewilligungsstelle für Heilbehelfe und Hilfsmittel der Österreichischen Gesundheitskasse erfragen. Weitere Informationen finden Sie auf der ÖGK-Webseite unter https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870456&portal=oegkportal.

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Quellen

  1. Österreichische Multiple Sklerose Gesellschaft. Multiple Sklerose. https://www.oemsg.at/multiple-sklerose/, zuletzt aufgerufen am 15.02.2024.