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Universitäten bieten für Menschen mit Behinderungen verschiedene Anlaufstellen und Unterstützung, die das Studium und vor allem das Leben drumherum erleichtern sollen. So gut wie alle Hochschulen und Studentenwerke haben spezielle Berater und Beraterinnen, die Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen mit ihrer Expertise für Fragen zur Seite stehen. Bei ihnen gibt es Antworten bei der Hochschulzulassung, im Studium und bei Prüfungen, zu Finanzierungs- und Versicherungsfragen, Unterstützungsmöglichkeiten bei der Studienorganisation und Informationen zur Barrierefreiheit des Hochschulgeländes.

Die Studienfinanzierung

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Wer ein Studium unter erschwerten gesundheitlichen Bedingungen aufnimmt, schafft es meist kaum, nebenbei auch noch zu arbeiten. Umso dringender ist dementsprechend die Frage nach der Finanzierung. Es gibt die Möglichkeit die Ausbildung geltend zu machen, die Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung zustehen. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, einer Verlängerung des Stipendiums über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können zusätzlich den sogenannten studienbedingten Mehrbedarf beantragen. Darunter fallen z. B. auch Kosten für Hilfsmittel oder Fahrtkosten.

Konkrete Unterstützungsmaßnahmen

Für Studierende mit einer Behinderung von mehr als 50 % ist je nach Schwere eine Unterstützung in Form der erhöhten Studienbeihilfe von bis zu 5.040.- Euro pro Jahr möglich. Die Antragstellung erfolgt über die Studienbeihilfebehörde. Für diejenigen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, gilt der Nachweis dieses Bezugs, ältere Studierende müssen mittels einer ärztlichen Bestätigung den Nachweis erbringen.1

Für Härtefälle ist eine Studienunterstützung vorgesehen, damit behinderte Studierende beispielsweise zur Überbrückung eine Einmalzahlung oder ein reguläres Stipendium beziehen können, bis wieder ein Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit bei der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft um Unterstützungen beim gleichnamigen Sozialfonds an zu suchen. Letztlich kann auch das Sozialministeriumsservice eine Ausbildungshilfe bis zu 714.- Euro gewähren und darüber hinaus die Kosten für technische Hilfsmittel übernehmen.1

Der Wohnort

Die meisten Studentenwohnheime bieten einzelne Zimmer oder Appartements speziell für Rollstuhlfahrende an. Studierende, die auf barrierefreie Zimmer angewiesen sind, werden hier in der Regel in den oft langen Wartelisten bevorzugt.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird allen körperlich, geistig und psychisch behinderten Menschen, als auch jenen Personen, die sich zu ihnen in einem Naheverhältnis befinden, ein Diskriminierungsschutz eingeräumt. Die Behinderung muss dabei nicht amtlich festgestellt sein. Bei diskriminierender Behandlung kann dabei Schadenersatz geltend gemacht werden. Ansprechpartner hierfür ist der Behindertenanwalt des Bundes unter der Telefonnummer:
0800 80 80 16 oder unter [email protected].2

 

 

Quellen

  1. Studium und Behinderung (oesterreich.gv.at), zuletzt aufgerufen am 15.02.2024.
  2. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz